Das EMR-Qualitätslabel steht für einen hohen Therapiestandard, der für viele Schweizer Versicherer eine Voraussetzung ist, um erfahrungsmedizinische Leistungen im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung zu vergüten.
Im Bereich der Erfahrungsmedizin gibt es bis heute nur wenige offiziell anerkannte Ausbildungen. Dies bedeutet, dass sich theoretisch jeder "Therapeut*in" nennen und Behandlungen durchführen kann, auch wenn er über keine oder nur eine ungenügende Ausbildung verfügt.
Aus diesem Grund hat das EMR ein Qualitätslabel für erfahrungsmedizinisch tätige Therapeut*innen entwickelt. Dieses Label basiert auf einer Vielzahl von Qualitätskriterien, den sogenannten Registrierungsbedingungen. Zu den Registrierungsbedingungen zählen beispielsweise die Ausbildung der Therapeut*in, die praktische Erfahrung, der Leumund oder die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung. Das EMR prüft diese Qualitätskriterien bei jeder Therapeut*in, die sich beim EMR registrieren lassen möchte. Erst wenn eine Therapeut*in nachweislich das EMR-Reglement erfüllt, das zum Zeitpunkt seines Gesuchs gilt, erhält sie das EMR-Qualitätslabel.
Das EMR-Qualitätslabel leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Patientenschutz, hilft aber auch Therapeut*innen mit einer soliden Ausbildung, sich von Anbieter*innen alternativer Heilmethoden mit einer ungenügenden Ausbildung abzugrenzen.
ZRS-Nummer von Nurah Ashraf: M722564
Die Bezeichnung Reittherapeut*in ist kein geschützter Begriff. Um eine wissenschaftlich fundierte und fachlich kompetente pferdegestützte Therapie zu garantieren ist es wichtig, das Reittherapeut*innen über eine entsprechende Grundausbildung verfügen,
eine seriöse Weiterbildung im Bereich pferdegestützte Thearpie gemacht haben und sich stetig fortbilden.
Die Rahmenbedingungen des Instituts für Pferdegestützte Therapie (IPTh) bilden hierfür eine Grundlage und richten sich zugleich an Reittherapeut*innen und Therapiepferde:
Sicherheit hat in der Reittherapie oberste Priorität, darum gilt: