EMR-Qualitätslabel

 

Das EMR-Qualitätslabel steht für einen hohen Therapiestandard, der für viele Schweizer Versicherer eine Voraussetzung ist, um erfahrungsmedizinische Leistungen im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung zu vergüten.


Im Bereich der Erfahrungsmedizin gibt es bis heute nur wenige offiziell anerkannte Ausbildungen. Dies bedeutet, dass sich theoretisch jeder "Therapeut*in" nennen und Behandlungen durchführen kann, auch wenn er über keine oder nur eine ungenügende Ausbildung verfügt.


Aus diesem Grund hat das EMR ein Qualitätslabel für erfahrungsmedizinisch tätige Therapeut*innen entwickelt. Dieses Label basiert auf einer Vielzahl von Qualitätskriterien, den sogenannten Registrierungsbedingungen. Zu den Registrierungsbedingungen zählen beispielsweise die Ausbildung der Therapeut*in, die praktische Erfahrung, der Leumund oder die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung. Das EMR prüft diese Qualitätskriterien bei jeder Therapeut*in, die sich beim EMR registrieren lassen möchte. Erst wenn eine Therapeut*in nachweislich das EMR-Reglement erfüllt, das zum Zeitpunkt seines Gesuchs gilt, erhält sie das EMR-Qualitätslabel.


Das EMR-Qualitätslabel leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Patientenschutz, hilft aber auch Therapeut*innen mit einer soliden Ausbildung, sich von Anbieter*innen alternativer Heilmethoden mit einer ungenügenden Ausbildung abzugrenzen.


ZRS-Nummer von Nurah Ashraf: M722564


Allgemeines

 

Die Bezeichnung Reittherapeut*in ist kein geschützter Begriff. Um eine wissenschaftlich fundierte und fachlich kompetente pferdegestützte Therapie zu garantieren ist es wichtig, das Reittherapeut*innen über eine entsprechende Grundausbildung verfügen,

eine seriöse Weiterbildung im Bereich pferdegestützte Thearpie gemacht haben und sich stetig fortbilden.

 

Die Rahmenbedingungen des Instituts für Pferdegestützte Therapie (IPTh) bilden hierfür eine Grundlage und richten sich zugleich an Reittherapeut*innen und Therapiepferde:

ReittherapeutIn


  • abgeschlossene Berufsausbildung aus sozialem oder pädagogischem Berufsfeld 
  • Langjährige Kenntnisse über Pferdehaltung und -pflege
  • reiterliche Qualifikationen wie Reitbrevet und Longierabzeichen
  • Wissen und entsprechende Kompetenz zur Therapiepferdeausbildung
  • Aktuelle Lizenzierung (Plakette ausgestellt durch IPTh)
  • Stetige Fortbildung
  • Stetige Supervision/Intervision
  • Zuverlässigkeit
  • Transparenz gegenüber Klient*innen und Eltern
  • Geschulte Helfer*innen
  • Regelmässige Schulung in Erster Hilfe


Therapiepferd


  • Solide reiterliche Grundausbildung und Longenarbeit
  • Schulung zum Therapiepferd (sensible Ausbildung auf die Körpersprache, Desensibilisierung auf Therapiematerialien sowie im Gelände, Vorbereitung auf besonderes Klientel)
  • Schreckfreiheit
  • Guter Fütterungs- und Gesundheitszustand (angemessene Fütterung, stetige Hufpflege, regelmäßige Impfungen und Wurmkuren)
  • Klarer Charakter, freundlich
  • Artgerechte Haltung mit sauberen Stallungen und Liegeflächen und täglich mehrstündigem Auslauf
  • passende und pferdeschonende Ausrüstung
  • festgelegte Einsatzbereiche des Pferdes (nach Alter, Ausbildungsstand, Grundgemüt, Charaktereigenschaften und Einsatzhäufigkeit)
  • Maximal drei bis vier Einheiten pro Tag
  • reiterliches Ausgleichstraining zur Gymnastizierung, Ausritte

Sicherheit


Sicherheit hat in der Reittherapie oberste Priorität, darum gilt:


  • Helmpflicht für Kinder und Erwachsene
  • Angemessene Kleidung der Klienten, angepasst an die Umgebungsbedingungen (wetterfeste Kleidung, festes Schuhwerk)
  • Gefahren im Umfeld werden minimiert
  • alle Klient*Innen verfügen über eine Unfallversicherung